Haftung des Vermieters | Wir stellen das Zelt bloss zum Selbstaufbau zur Verfügung und übernehmen keinerlei Haftung für Sach- und/oder Personenschäden, welche beim Auf-/Abbau oder auch während und zwischen den Veranstaltungen entstehen könnten. Ebenso sind allfällig nötige Versicherungen und/oder Bewilligungen für die Veranstaltung o.Ä. durch den Mieter abzuschliessen. |
Haftung des Mieters | Das Zelt ist nach dem Gebrauch üblicherweise grundgereinigt, abgeräumt und verpackt zurückzugeben. Ausnahmen bilden ausserordentliche Absprachen mit uns. Reparaturen und übermässige Verunreinigungen werden falls durch den Vermieter behoben in vollem Umfang dem Mieter in Rechnung gestellt. Zur Vermeidung von Missverständnissen wäre es ratsam, vor dem Abbau des Zelts Fotos des Zustands zu erstellen oder das Zelt mit dem Vermieter zusammen abzubauen. Bei längerfristiger Mietdauer (mehr als eine Woche) oder aussergewöhnlichen Anlässen ist es dem Vermieter vorbehalten, vorab eine Kautionszahlung von CHF 300.– vor der Lieferung einzufordern. |